Der Zeitplan für die WEG Reform 2020 schreitet voran, er sieht vor, dass der Entwurf nach der ursprünglichen Planung am 19.06.2020 im Bundestag verabschiedet werden soll, damit dann das Gesetz pünktlich zum 01.09.2020 in Kraft treten könnte. Doch der Zeitplan ist sehr ambitioniert, da sich schon nach der 1. Lesung von Dreien einige Änderungsvorschläge von unterschiedlichen Verbänden eingebracht wurden. So hätte zum Beispiel der Verband der Immobilienverwalter Deutschlands VDIV gerne, dass auch die Online-Eigentümerversammlungen gesetzlich geregelt wird, Umlaufbeschlüsse mit 2/3-Mehrheit möglich werden und die aktuelle Ladungsfrist von zwei Wochen nicht verlängert wird. Wir sind gespannt, was am Ende im Gesetz steht.