Ein neuer Verwaltungsbeirat soll auf der nächsten Eigentümerversammlung gewählt werden. Aus dem bestehenden Beirat tritt ein Mitglied nach 14 Jahren aus. Doch wer stellt sich zur Wahl, oft findet die Eigentümergemeinschaft und der Verwalter nur mit größten Überredungskünsten einen Kandidaten/in für den Beirat. Dies soll nach der Reform des WEG Gesetzes offen ausgestaltet werden. So lässt das Gesetz es in Zukunft zu, dass die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsbeirates durch Beschluss flexibel festgelegt werden können, es können also auch nur zwei Beiräte die Hausverwaltung unterstützen. Zudem wird vorgeschlagen, die Amtszeit auf vier Jahre zu beschränken mit der Möglichkeit einer Wiederbestellung und die Haftung der ehrenamtlichen Beiräte soll auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt werden.