Die Reform des WEG 2020 wird die Pflicht eine gesonderte Beschluss-Sammlung zu führen modifizieren. Ursprünglich war im Referentenentwurf des neuen WEG noch vorgesehen, die Beschluss-Sammlung, wie sie im § 24 Abs. 7 des bestehenden WEG noch vorgegeben ist komplett abzuschaffen. An die Stelle der bisherigen Beschluss-Sammlung soll jetzt die Pflicht treten, von in Eigentümerversammlungen gefassten Beschlüsse als auch Umlaufbeschlüsse aufzubewahren. Dies gilt ebenso für gerichtliche Urteile aus Beschlussanfechtungsklagen und Beschlussersetzungsklagen. Die Aufbewahrung kann in Papierform als auch digital erfolgen. Beschlüsse, die die Kostenverteilung in einer Eigentümergemeinschaft zum Gegenstand haben, müssen durch besondere Kennzeichnung hervorgehoben werden. Diese neue Art der Bereitstellung von Beschlüssen einer Eigentümergemeinschaft soll einen schnelleren Überblick über die relevanten Beschlüsse und Urteile ermöglichen.