Mit der Reform des WEG 2020 sollen unnötige Wiederholungsversammlungen vermieden werden. Das ist eine gute Maßnahme, da es sehr oft vorkommt, dass Eigentümer, die Wohnungen in Mehrfamilienhäusern in anderen Bundesländern besitzen oft zu Eigentümerversammlungen anreisen und dann unverrichteter Dinge wieder abreisen müssen, weil die erforderliche Mehrheit der Miteigentumsanteile für eine Beschlussfähigkeit nicht ausgereicht hat. Dies ist natürlich für alle Beteiligten ärgerlich, auch für die Eigentümer, die vor Ort leben und sich extra Zeit für diesen Termin genommen haben. Klar, kann man so unliebsame Beschlüsse auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben und der Gemeinschaft der Eigentümer damit Kosten und Aufwand für Wiederholungsversammlungen aufbürden. Doch damit wird jetzt nach der Reform Schluss sein, eine Eigentümerversammlung soll künftig unabhängig von der Zahl der anwesenden oder vertretenen Eigentümer beziehungsweise Miteigentumsanteile beschlussfähig sein.