Elektroautos werden vom Staat mit viel Geld bei der Anschaffung gefördert, ab Februar 2020 mit bis zu 6.000 Euro, doch laden in der Tiefgarage am eigenen Stellplatz, das geht nicht. Obwohl viele Eigentümer häufig den Wunsch nach einer eigenen Ladestation geäußert haben, wurde dieser meistens durch die hohen Hürden nach dem alten Gesetz für „bauliche Veränderungen“ im Gemeinschaftseigentum nie umgesetzt. Dies soll jetzt mit der WEG Reform 2020 vereinfacht werden. Der § 20 Abs. 2 „bauliche Veränderungen“ sagt, dass jeder Eigentümer/in einen Rechtsanspruch auf die bauliche Maßnahme zur Errichtung einer Lademöglichkeit für elektrisch betrieben Fahrzeuge hat. Damit sind jetzt auch die gesetzlichen Voraussetzungen im WEG für die E-Mobilität der Zukunft geschaffen worden. Erreicht wird dies, mit der leichteren Beschlussfassung auf Eigentümerversammlungen durch die Eigentümer einer WEG. In Zukunft können bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen werden.