Die Digitalisierung in der WEG-Verwaltung schreitet voran, mit der WEG Reform 2020 dürfen Eigentümer auch online an Eigentümerversammlungen teilnehmen, wenn die Wohnungseigentümer dies beschlossen haben. Es genügt dafür die einfache Stimmenmehrheit. Als Wohnimmobilienverwalter und Dipl. Ing. für Medientechnik (FH) befürworte ich diesen § 23 Abs. 1 S. 2 WEG voll umfänglich, da Eigentümer, die sonst in der Versammlung fehlen würden an der Entscheidungsfindung für Beschlüsse zu einem Thema aktiv mitwirken können. Sie müssen nicht schon vorab Ihre Stimme an Dritte übertragen, sondern können sich durch neu vorgetragene Argumente in der Diskussion während der Versammlung zu einem Thema nochmals neu entscheiden, was für die Gemeinschaft nur positiv sein kann.
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