Es ist soweit, das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zu einer WEG-Reform am 23.03.2020 beschlossen. Das ursprüngliche Gesetz wurde schon 1951 erlassen, damit breite Bevölkerungsschichten Immobilieneigentum erwerben konnten, was auch heute immer noch sehr wichtig ist, da der größte Teil der Bevölkerung bei uns in Deutschland kein „Eigenheim“ besitzt. Die Reform wurde notwendig, weil sich die gesellschaftlichen-, umweltpolitischen- und technischen Rahmenbedingungen stark verändert haben. Ich verweise nur auf den demografischen Wandel, strikte Umweltrichtlinien und die Digitalisierung unserer Gesellschaft. Unter anderem soll die WEG-Verwaltung vereinfacht und der Ausbau der Elektromobilität gefördert werden. Es wird spannend.