Vor Kurzem erst versank unser schönes Süddeutschland in einem weißen Winter Wunderland. Mit dem Schnee lassen sich jedoch nicht nur schöne Weihnachtsmänner bauen. Oftmals führt dieser auch zu Glatteis. Was heißt das im Sinne der Verkehrssicherungspflicht für Eigentümer und Mieter?

Schnee und Eis müssen definitiv beseitigt werden – der Mieter muss jedoch nur zur Schippe greifen, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag so festgelegt wurde. Eine Vereinbarung nur via Hausordnung ist hier nicht ausreichend.

Die Verantwortung trägt in diesem Fall dann der Vermieter. Wer hier nicht selbst zum Streumittel greifen möchte, kann dies auch einem Hausmeister- oder gewerblichen Räumdienst übertragen. Sofern im Mietvertrag niedergeschrieben, können diese Kosten jedoch als Betriebskosten wiederum auf die Mieter umgelegt werden.

In diesem Sinne: Genießt die Flocken und frohes Schippen 😊