Corona führt dazu, dass viele Menschen Ihren Balkon wiederentdecken. Grundsätzlich kann der Mieter oder Eigentümer auf seinem Balkon tun und lassen was er will, solange er die Rechte andere nicht verletzt.  Aufgestellte Parabolantennen, Pflanzen, Rauchen sowie das hüllenlose Sonnenbaden sind im normalen Rahmen auf dem Balkon gestattet. Beim Thema Grillen lohnt es sich einen Blick in den Mietvertrag zu werfen. Hier gibt es oft Regelungen bezüglich Holzkohlegrills. Städte und Landkreise haben zu der Häufigkeit des Grillens meistens Regelungen getroffen, so darf man in Berlin zweimal im Monat grillen, hingegen ist es in Stuttgart gerade einmal im Jahr zulässig. Auch wenn die Stimmung gut ist, so ist nach 22:00 Uhr strikte Ruhe angesagt. Egal ob Mieter oder Eigentümer, nirgends steht geschrieben, dass man seine Rechte immer bis ins letzte ausreizen muss. Ein gesundes miteinander ist doch viel schöner als nervenaufreibende Nachbarstreitigkeiten.