Die Teilungserklärung ist die Verfassung der Wohnungseigentümer in einer Mehrhausanlage. Der Inhalt dieser Teilungserklärung ist für die Wohnungseigentümer bindend und dient der Festlegung ihrer Rechte, Pflichten und Kosten. Sie kann nur unter äußerst strengen Voraussetzungen geändert werden, was meistens auch eine Eintragung ins Grundbuch erforderlich macht. Trotzdem finden sich immer wieder Fehler in Teilungserklärungen, die zum Beispiel durch Gesetzesänderungen entstanden sind. Teilungserklärungen aus den Jahren vor 1981, sind davon besonders betroffen, da nach dem Inkrafttreten der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) am 01.03.1981 sich einiges geändert hat. So sind zum Beispiel Mehrhausanlagen die mit Öl- oder Gasheizungen versorgt werden zwingend im Verhältnis Verbrauch zu Umlage mit 70:30 abzurechnen und nicht mit dem Verhältnis 50:50.