Was passiert eigentlich, wenn der Mieter seine Strom- und Gasrechnungen nicht bezahlt, was im realen Leben gar nicht so selten vorkommt. Keine Sorge, Sie als Vermieter können aufatmen, der VIII. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass Vermieter nicht für die Stromrechnung ihrer Mieter aufkommen müssen. Der Energielieferant muss sich an seinen Vertragspartner halten. Dies gilt auch, wenn er keinen schriftlichen Vertrag mit dem Stromanbieter abgeschlossen hat, der Mieter den Strom aber trotzdem verbraucht. Es muss nämlich immer der bezahlen, der den Strom verbraucht. Das Urteil dürfte auch für vergleichbare Konfliktfälle mit Gas- oder Wasserversorger gelten. Also entspannen Sie sich.