Viele Vermieter verzweifeln langsam, weil sie nicht mehr wissen, um wieviel Prozent der Mietzins über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Dies möchte ich heute in unserem Blog der VSB Immobilienverwaltung klären. Mit der Mietpreisbremse will die Bundesregierung den Anstieg der Mieten in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt eindämmen. In Bayern gilt dies seit August 2019, für 162 Gemeinden. Dort dürfen die Mieten bei Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, die anhand des örtlichen Mietspiegels für Wohnungen ermittelt wird. Unter www.Bayern.de findet man die Liste der 162 Gemeinden.