Sommer, die Tage sind lang und angenehm warm. Dies brachte einen Wohnungseigentümer in Baden-Württemberg auf die Idee, auf seiner Terrasse, einen Whirlpool mit 1.200 Litern Fassungsvermögen aufzustellen. In solch einem Whirlpool können fünf Personen gleichzeitig baden, das ist doch wunderbar. Doch der Nachteil ist, dass solch ein Pool einige Vibrationen erzeugt, damit das Wasser sprudeln kann. Der Nachbar der unterliegenden Wohnung beschwerte sich deswegen. Auch eine Dämmmatte half nicht, die Vibrationen zu beseitigen. Das Resultat war, das Amtsgericht Reutlingen entschied, dass der Whirlpool wieder abgeschafft werden muss.