Es herrscht immer noch Unsicherheit darüber, ob Eigentümerversammlungen in Zeiten von Corona erlaubt sind oder nicht. Dies kommt auch daher, weil viele Hausverwaltungen Ihre Eigentümer darüber im Unklaren lassen. Ich selber bin nicht nur Verwalter sondern auch Eigentümer in einer WEG und ich habe bis heute keine Nachricht von meiner Hausverwaltung erhalten, wann und ob in diesem Jahr noch eine Eigentümerversammlung stattfinden wird. Hier zur Klärung, seit dem 22. Juni 2020 können grundsätzlich Eigentümerversammlungen und sonstige Gremiensitzungen, wie Beleg- und Rechnungsprüfungen wieder stattfinden. Natürlich muss ein Hygienekonzept existieren und es dürfen nur bis zu 50 Personen anwesend sein, im Freien sind bis zu 100 Personen erlaubt.