Es ist nicht immer ganz einfach zu verstehen, was zum Sondereigentum gehört und was Gemeinschaftseigentum ist, wenn dazwischen noch ein Sondernutzungsrecht existiert. Meistens beziehen sich solche Sondernutzungsrechte auf Terrassen, Gartenanteile oder KFZ-Stellplätze. Da Sondereigentum nur an geschlossenen Räumen gebildet werden kann, gibt es erhebliche Rechtsunsicherheit bezüglich der sondereigentumsähnlichen Sonderrechte. Um diesen unklaren Zustand zu beseitigen, will der Gesetzgeber mit der WEG Reform zukünftig auch Pkw-Stellplätze, Terrassen, Gartenbereiche und andere Freiflächen zum Gegenstand von Sondereigentum machen.