Manche Eigentümer, die Sondereigentum in einer Eigentümergemeinschaft besitzen, glauben immer noch, für sie gelten andere Vorschriften. Es kommt immer wieder vor, dass ein Eigentümer meint, er brauche der Pflicht zur Kostentragung nicht nachkommen, da er seine Forderungen, die er an die Gemeinschaft stellt mit seinen Zahlungen verrechnen könne. Der Entwurf der WEG Reform sieht nun eine Neuregelung zur Entziehung von Wohnungseigentum vor. Dies kann laut Begründung bedeuten, dass auch eine Verletzung der Pflicht zur Kostentragung zur Entziehung von Wohnungseigentum führen kann.