Nehmen wir mal an, dass In einer größeren fiktiven WEG Anlage Instandhaltungsmaßnahmen anstehen, z.B. eine umfangreiche Betonsanierung der Außenwände. Es ist jetzt schon klar, dass sich die Arbeiten über mehrere Wochen hinweg erstrecken werden. Damit ist der Ärger zwischen Mietern und Vermietern, und den Eigentümern von Wohnungen in dieser Anlage, schon vorprogrammiert. Da einige Mieter gegenüber Ihrem Vermieter, jetzt Mietminderung geltend machen werden. Dies soll aber mit der WEG Reform harmonisiert werden, das heißt, dass Mieter von Sondereigentumseinheiten verpflichtet sind, Baumaßnahmen in der Wohnungseigentumsanlage zu dulden. Bei der Kostenverteilung sieht das Wohnungseigentumsgesetz eine Verteilung nach Miteigentumsanteilen vor, während mietrechtlich die Wohnfläche maßgeblich ist. Hierbei wird künftig die in der WEG geltende Kostenverteilung maßgeblich sein.