Die Gründe warum Verwalter abberufen werden sollen, können sehr unterschiedlich sein. Mal ist die Verwaltung zu teuer, der zuständige Hausverwalter kümmert sich nicht im gewünschten Maß um die Belange der Anlage oder der Verwalter ist zu weit weg vom zu verwaltendem Objekt angesiedelt. Wenn sich dann die Eigentümer dazu entschließen, dass Sie die Verwaltung wechseln wollen und sie den entsprechenden Verwaltervertrag zum Zweck der Kündigung heraussuchen, ist der Frust schon meist vorprogrammiert, wenn der Vertrag noch mehrere Jahre Laufzeit hat. Dies soll jetzt mit der Reform des WEG für Wohnungseigentümergemeinschaften einfacher werden. Die Abberufung des Verwalters soll nicht mehr vom Vorliegen eines wichtigen Grundes abhängig sein. Die Möglichkeit, den Verwalter abzuberufen soll auch nicht beschränkbar sein. Für die Vergütung im Falle der Abberufung des Verwalters sind die Vereinbarungen im Verwaltervertrag ausschlaggebend.
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