Der Gesetzentwurf für die WEG Reform sieht eine Änderung der Beschlussfassung per Umlauf vor, ob er so kommt wird sich zeigen. Momentan gilt noch § 23 Abs. 3, bei einem Beschluss per Umlauf muss von allen Eigentümern mit Ja gestimmt werden, und es muss in schriftlicher Form erfolgen. Es braucht also eine Allstimmigkeit, die in größeren Eigentümergemeinschaften in dieser Form sehr schwer zu erreichen ist. Zukünftig sollen Umlaufbeschlüsse nach dem Gesetzentwurf nur noch in Textform erklärt werden. Hierdurch soll die Möglichkeit eröffnet werden, auch elektronische Kommunikationsmittel wie E-Mail, Internetplattformen oder Apps zu nutzen, um einen Umlaufbeschluss zu fassen. Ob alle Eigentümer weiterhin zustimmen müssen werden wir nach der Reform sehen.
Hinterlasse einen Kommentar