Der Gesetzentwurf sieht eine Entscheidung über Kostentragung bei baulichen Maßnahmen mit mehr Gestaltungsspielraum für die Eigentümergemeinschaft vor. Nach derzeitiger Rechtslage beschränkt sich die Erlaubnis auf die Kostenverteilung nur auf den Einzelfall und dazu braucht es eine qualifizierte Mehrheit. Das bedeutet, dass eine Mehrheit von ¾ aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer laut Grundbuch nach dem Kopfprinzip für den Beschlussgegenstand stimmen und dabei mehr als 50% Miteigentumsanteile repräsentieren muss. In Zukunft können die Eigentümer mit einfacher Stimmenmehrheit unabhängig vom Einzelfall über die Verteilung einzelner Kosten oder bestimmter Kostenarten Beschlüsse fassen. In der Praxis bedeutet das zum Beispiel, dass nicht nur die unmittelbaren Kosten einer Maßnahme, sondern auch deren Folgekosten per Mehrheitsbeschluss einzelnen Eigentümern auferlegt werden kann.
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