Die Bundesregierung hat die beschlossene Volkszählung, den sogenannten Zensus der für 2021 geplant war, auf den 15. Mai 2022 Corona bedingt verschoben. Der Bundestag muss dies aber noch bestätigen. Normalerweise findet der EU-weite Zensus alle zehn Jahre statt, bei dem Fragen zu unterschiedlichen Lebensbereichen beantwortet werden müssen. Für die Gebäude- und Wohnungszählung im Zensus 2022 werden alle privaten Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt, ebenso gewerblich tätige Mehrfacheigentümer und Verwalter, sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen. Diesmal kommen neue Fragen zur Nettokaltmiete, Wohnungsleerstand, Wohnungsgröße und dem Alter der Gebäude hinzu, dafür entfällt die Auskunft über das Vorhandensein von Bad und WC. 2022 wird erstmals auch die Frage zur Heizungsart und mit welchem Energieträger diese läuft gestellt.
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