Ab dem 01.12.2020 gelten neue Vorschriften für WEG-Verwalter und Wohnungseigentümer, die deutliche Veränderungen mit sich bringen werden. Ich habe dazu in früheren Blogs schon einiges geschrieben und werde auch in Zukunft weiter wichtige Veränderungen beschreiben. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat am 09.10.2020 der Reform des Wohnungseigentumsrechts zugestimmt und am 22.10.2020 wurde das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz im Bundesgesetzblatt unter BGBL 2020, Teil 1 Nr. 47, S. 2187 verkündet. Jeder Eigentümer und auch jeder Mieter sollte sich damit ausführlich beschäftigen, denn es kann sich lohnen, wenn man zum Beispiel über den Kauf eines Elektroautos nachdenkt, denn jetzt ist die Ladestation keine Utopie mehr.